Kostenerstattung Psychotherapie für Heilfürsorge, Beihilfe, Berufsgenossenschaften, gesetzliche Unfallversicherungen


 

Lesen sie hier mehr zur Kostenerstattung für eine Psychotherapie bei folgenden Kostenträgern

  • freie Heilfürsorge
  • Beihilfe
  • Berufsgenissenschaften
  • gesetzliche Unfallversicherung

Freie Heilfürsorge


Die freie Heilfürsorge erhalten Polizeivollzugsbeamte, Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen, Beamte, die in Justizvollzugsanstalten beschäftigt sind, und Zivildienstleistende, die ihren Dienst innerhalb der Bundesrepublik verrichten.

Soldaten...

... der Bundeswehr haben Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Im Notfall oder per Überweisung des Truppenarztes kann aber anstelle eines Truppenarztes bzw. Standortarztes auch ein niedergelassener Arzt bzw. Psychotherapeut aufgesucht werden. Der Anspruch auf freie Heilfürsorge hat Vorrang vor dem Anspruch auf Gewährung von Beihilfen.

Für Psychotherapie...

... übernimmt die freie Heilfürsorge die Kosten für eine Behandlung. Zu Beginn wird von Ihrem Arzt ein "Rezept" über 5 probatorische Sitzungen ausgestellt. Anschließend erfolgt die Beantragung der eigentlichen Behandlung. Bitte informieren Sie sich im Vorwege über die Kostenübernahmemöglichkeit. Dabei unterstütze ich Sie gerne.

 

Geregelt ist die Kostenübernahme in der Verordnung über die Heilfürsorge.

Beihilfeberechtigte


Ambulante Psychotherapie gehört zu den von den Beihilfefestsetzungsstellen anerkannten, notwendigen und angemessenen Aufwendungen. Sie ist deshalb auch beihilfefähig. Bevor Beamte allerdings eine Psychotherapie finanziert bekommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden.

Dazu zählt vor allem:

  • Beihilfefähigkeit der Psychotherapie setzt eine Indikation / Diagnose voraus
  • Anerkanntes Psychotherapieverfahren; dazu zählen: tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie, Verhaltenstherapie
  • Beihilfefähigkeit muss von der Beihilfestelle anerkannt werden
  • Beihilfefähige Dauer der Psychotherapie ist begrenzt

 

Bei beihilfeberechtigten Personen (v.a. Beamte) wird unter Umständen eine anteilige Kostenübernahme des Honorars im Rahmen von "eingehender Beratung" erstattet. Über die Möglichkeiten der Kostenübernahme sollten Sie sich im Vorwege informieren. Dabei unterstütze ich Sie gerne.

Berufsgenossenschaften und gesetzliche Unfallversicherungen


Ist die psychische Problematik in einem beruflichen Zusammenhang ausgelöst worden, können die Berufsgenossenschaften/ gesetzlichen Unfallversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen. Traumata oder Schmerzsyndrome können durch berufliche Belastungen entstehen. In diesen Fällen besteht eine Leistungspflicht der Berufsgenossenschaften/ gesetzlichen Unfallversicherungen.

Die Möglichkeiten über die Abrechnung sollten im Vorwege mit der Berufsgenossenschaft besprochen werden. Bei diesem Vorgehen unterstütze ich Sie gerne.