Psychotherapie für Kinder und Jugendliche


Wenn eine Psychotherapie für Kinder und Jugendliche sowie Heranwachsende nötig wird, ist es mir ein Anliegen, zeitnah eine Behandlung anzubieten. Ist dies einmal nicht möglich, vermittle ich Ihr Kind an eine Kollegin oder einen Kollegen.

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Als Kind zählt im allgemeinen das Säuglingsalter bis hin zum 13. Lebensjahr. Als Jugendlicher zählt man bis bis zum vollendeten 17. Lebensjahr. Heranwachsender ist man bis zum vollendeten 20. Lebensjahr.

Anlässe für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, psychotherapeutische Unterstützung zu suchen sind dabei häufig zum Beispiel:

  • Essstörungen (Magersucht, Bulimie, Adipositas)
  • Ängste
  • Depression, "Niedergeschlagenheit", Antriebsschwierigkeiten
  • Unruhe, Gedankenkreisen
  • Aufmerksamkeits- und Konzentrationsschwierigkeiten (z.B. ADHS, ADS)
  • Einnässen/ Einkoten
  • Lernschwierigkeiten
  • Probleme mit anderen Kindern und Jugendlichen
  • Kontakt- und Beziehungsschwierigkeiten
  • Mobbing
  • Probleme im Elternhaus
  • Soziale Unsicherheiten & Auffälligkeiten
  • Impulsives, aufbrausendes und aggressives Verhalten
  • Schlafstörungen: Einschlaf- und Durchschlafprobleme
  • selbstverletzendes Verhalten (z.B. "Schnibbeln, Ritzen")
  • Pubertätskrisen
  • Selbstmordgedanken und Selbsttötungsversuche
  • Übermäßiger PC- Gebrauch
  • Suchtverhalten (z.B Alkohol, Drogen)
  • Auffälliges Verhalten (z.B. Weglaufen, Schule Schwänzen, Stehlen, Lügen)
  • Zwänge, Tics
  • Körperliche Beschwerden ohne medizinischen Befund, z.B. unklare Bauch- und Kopfschmerzen
  • Erziehungsfragen / Eltern-Kind-Beziehung

 

Die psychotherapeutische Behandlung findet bei Kindern mit begleitender Elternarbeit statt. Diese umfasst in der Regel vier Gespräche mit Ihrem Kind. Danach findet ein Gespräch mit den Eltern statt. Dabei sollten beide Elternteile anwesend sein. Bei Jugendlichen und Heranwachsenden findet die Behandlung meist ohne Elternarbeit statt.

 

Manchmal möchten Jugendliche oder junge Erwachsene ohne das Wissen ihrer Eltern eine Therapie beginnen. Ab dem 15. Lebensjahr ist eine selbständige Entscheidungsmöglichkeit über eine Behandlung möglich.

Für mich besteht immer Schweigepflicht. Diese gilt ebenso gegenüber den Eltern. Das bedeutet unter anderem auch, dass Eltern nicht über vertrauliche Inhalte aus der Behandlung ihrer Kinder informiert werden.